Norm
ABGB §1413Rechtssatz
Die hohe Unwahrscheinlichkeit der erforderlichen Erteilung einer ausnahmsweisen Baugenehmigung in einem Landschaftsschutzgebiet bewirkt Nichteignung des betroffenen Grundstückes für Bauzwecke; daher ist ein solches Grundstück zur Erfüllung der Vertragspflicht auf Leistung eines verbauungsfähigen Grundstückes nicht geeignet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0033339Dokumentnummer
JJR_19680611_OGH0002_0080OB00142_6800000_001