Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Ansprüche aus einer Benützungsregelung zwischen Miteigentümern kann nicht mehr geltend machen, wer seinen Miteigentumsanteil verkauft und grundbücherlich übertragen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015737Dokumentnummer
JJR_19680612_OGH0002_0050OB00086_6800000_001