Norm
EO §83Rechtssatz
Ist der Widerspruch gegen die Bewilligung der Exekution auf Grund eines von einem deutschen Gericht stammenden Titels ausschließlich darauf gestützt, daß dem Exekutionsantrag der Zustellnachweis iS des § 7 Abs 2 des Vollstreckungsvertrages nicht angeschlossen war, so wird dem Widerspruch durch die während des Widerspruchsverfahrens erfolgte Vorlage des Zustellnachweises der Boden entzogen.Ist der Widerspruch gegen die Bewilligung der Exekution auf Grund eines von einem deutschen Gericht stammenden Titels ausschließlich darauf gestützt, daß dem Exekutionsantrag der Zustellnachweis iS des Paragraph 7, Absatz 2, des Vollstreckungsvertrages nicht angeschlossen war, so wird dem Widerspruch durch die während des Widerspruchsverfahrens erfolgte Vorlage des Zustellnachweises der Boden entzogen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0002443Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008