RS OGH 1974/3/25 7Ob89/68, 2Ob123/73

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Veröffentlicht am 12.06.1968
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Rechtssatz

Anfrage an eine Behörde ist mit Rücksicht auf den amtswegigen Charakter des nach den Bestimmungen des Außerstreitverfahrens zu führenden Entschädigungsverfahrens ein zulässiges Beweismittel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0006365

Dokumentnummer

JJR_19680612_OGH0002_0070OB00089_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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