Norm
ABGB §1096 CRechtssatz
Ein Anspruch auf Zinsminderung nach § 1096 ABGB ist nicht nur bei Feuchtigkeit des Bestandobjektes gegeben, sondern auch dann, wenn bei einer Zusage der Lärmfreiheit der bedungene Gebrauch durch Lärmbeeinträchtigung gestört wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0021351Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.08.2010