RS OGH 1968/6/19 5Ob164/68

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Veröffentlicht am 19.06.1968
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Norm

AO §1
KO §30
KO §68
  1. AO Art. 18 § 1 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010

Rechtssatz

Die Zahlungsfähigkeit im Sinne des § 30 Abs 1 KO dauert trotz Bestätigung eines Ausgleiches fort, wenn schon die erste Ausgleichsrate nicht bezahlt werden konnte und in der Folge mangels Erfüllung des Ausgleiches die Konkurseröffnung erfolgte.Die Zahlungsfähigkeit im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, KO dauert trotz Bestätigung eines Ausgleiches fort, wenn schon die erste Ausgleichsrate nicht bezahlt werden konnte und in der Folge mangels Erfüllung des Ausgleiches die Konkurseröffnung erfolgte.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 164/68
    Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 164/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0051675

Dokumentnummer

JJR_19680619_OGH0002_0050OB00164_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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