Norm
AO §1Rechtssatz
Die Zahlungsfähigkeit im Sinne des § 30 Abs 1 KO dauert trotz Bestätigung eines Ausgleiches fort, wenn schon die erste Ausgleichsrate nicht bezahlt werden konnte und in der Folge mangels Erfüllung des Ausgleiches die Konkurseröffnung erfolgte.Die Zahlungsfähigkeit im Sinne des Paragraph 30, Absatz eins, KO dauert trotz Bestätigung eines Ausgleiches fort, wenn schon die erste Ausgleichsrate nicht bezahlt werden konnte und in der Folge mangels Erfüllung des Ausgleiches die Konkurseröffnung erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0051675Dokumentnummer
JJR_19680619_OGH0002_0050OB00164_6800000_001