Norm
ABGB §163 FRechtssatz
Wenn zwischen dem letzten Geschlechtsverkehr der Ehegatten und der Geburt des Kindes ein Zeitraum von zweiundzwanzig Monaten liegt, kann die Vaterschaft des Ehemannes auch ohne Sachverständigen - Beweis ausgeschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0048491Dokumentnummer
JJR_19680626_OGH0002_0050OB00163_6800000_001