Rechtssatz
Schadenersatzpflicht des Piloten eines gemieteten Flugzeugs, dem die markanten Unterschiede zwischen der eingereichten und der tatsächlich geflogenen Route längere Zeit hindurch nicht auffallen und der, als ihm Bedenken kommen, nicht sofort umkehrt, sondern eine bloße Rechtswendung in ein Gebiet vornimmt, in dem keine Sicht besteht, worauf das Flugzeug am Boden aufschlägt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0038510Dokumentnummer
JJR_19680709_OGH0002_0020OB00192_6800000_001