Norm
UWG §1 D4aRechtssatz
Ein Vertragsbruch verstößt nur dann gegen § 1 UWG, wenn sich die Sittenwidrigkeit aus besonderen Umständen ergibt.Ein Vertragsbruch verstößt nur dann gegen Paragraph eins, UWG, wenn sich die Sittenwidrigkeit aus besonderen Umständen ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0078872Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2024