RS OGH 1968/9/4 3Ob107/68

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Veröffentlicht am 04.09.1968
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Norm

ZPO §526 A

Rechtssatz

Einen Widerspruch zwischen dem sich aus dem Rückschein ergebenden und dem vom Rekurswerber behaupteten Zeitpunkt der Zustellung hat das Rekursgericht zum Anlaß einer amtswegigen Überprüfung des Zeitpunktes der Zustellung zu nehmen. (Hier handelte es sich um eine Zustellung durch Hinterlegung).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 107/68
    Entscheidungstext OGH 04.09.1968 3 Ob 107/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0044003

Dokumentnummer

JJR_19680904_OGH0002_0030OB00107_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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