Norm
ZPO §31Rechtssatz
Die einem "Nicht - Rechtsanwalt" erteilte Vollmacht, Rechtsmittel aller Art zu ergreifen, schließt auch das Recht zur Substituierung eines Rechtsanwaltes in sich, wenn für das zu ergreifende Rechtsmittel Anwaltszwang besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0035911Im RIS seit
18.09.1968Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023