Norm
StVO §7 Abs1 IIBRechtssatz
Hat sich ein Kraftfahrer an einer Kreuzung zum Abbiegen nach links richtig eingeordnet, dann darf er nicht links sondern nur rechts überholt werden. Nach § 16 Abs 2 lit c StVO 1960 dürfen auf Vorrangstraßen nur geradeausfahrende Fahrzeuge links überholt werden, nicht aber zum Abbiegen nach links eingeordnete Fahrzeuge.Hat sich ein Kraftfahrer an einer Kreuzung zum Abbiegen nach links richtig eingeordnet, dann darf er nicht links sondern nur rechts überholt werden. Nach Paragraph 16, Absatz 2, Litera c, StVO 1960 dürfen auf Vorrangstraßen nur geradeausfahrende Fahrzeuge links überholt werden, nicht aber zum Abbiegen nach links eingeordnete Fahrzeuge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073529Dokumentnummer
JJR_19680926_OGH0002_0020OB00178_6800000_001