RS OGH 1968/9/26 2Ob278/68

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Veröffentlicht am 26.09.1968
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Norm

ASVG §334 Abs1

Rechtssatz

Grobe Fahrlässigkeit eines Vorarbeiters, der einen Unfall dadurch verschuldet, daß er durch Betätigung eines Materialaufzugshebels eine Person auf deren Verlangen entgegen den Unfallverhütungsvorschriften befördert, obwohl er kurze Zeit vorher dieses Verbot den Betriebsangehörigen eingeschärft hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0085533

Dokumentnummer

JJR_19680926_OGH0002_0020OB00278_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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