Norm
ABGB §833 C1Rechtssatz
Eine Verpachtung von Grundstücken zur gärtnerischen Nutzung auf die Dauer von 10 Jahren kann zur ordentlichen Verwaltung gerechnet werden, wenn sie zwischen den Vertragspartnern bzw ihren Rechtsvorgängern bereits mehrmals auf diese Dauer erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015662Dokumentnummer
JJR_19681008_OGH0002_0040OB00554_6800000_001