Rechtssatz
Das Halten in zweiter Spur (§ 23 Abs 2) nicht, um in eine bereits freie Parklücke einzufahren, sondern, um das Freiwerden einer Parklücke erst abzuwarten, ist gemäß § 23 Abs 2 verboten.Das Halten in zweiter Spur (Paragraph 23, Absatz 2,) nicht, um in eine bereits freie Parklücke einzufahren, sondern, um das Freiwerden einer Parklücke erst abzuwarten, ist gemäß Paragraph 23, Absatz 2, verboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0058994Dokumentnummer
JJR_19681018_OGH0002_0020OB00196_6800000_001