Norm
ABGB §698Rechtssatz
Die Erbeinsetzung unter der aufschiebenden Bedingung des gleichzeitigen Ablebens von Eheleuten ist zulässig. Darin ist keine bewußt unmögliche Bedingung gelegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015337Dokumentnummer
JJR_19681025_OGH0002_0050OB00215_6700000_001