RS OGH 2026/1/29 1Ob269/68; 6Ob165/75; 6Ob809/80; 7Ob606/81; 4Ob135/25v; 5Ob67/25a

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Veröffentlicht am 31.10.1968
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Norm

KO §7
ZPO §235 B
  1. ZPO § 235 heute
  2. ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Nach der vom Masseverwalter erklärten Aufnahme eines durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei unterbrochenen Verfahrens ist die Bezeichnung der beklagten Partei in "NN als Masseverwalter in dem über das Vermögen des (der) .... eröffneten Konkurses" richtigzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0039589

Im RIS seit

31.10.1968

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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