RS OGH 2021/4/29 11Os19/68, 8Ob95/78, 2Ob121/89, 2Ob30/21g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.1968
beobachten
merken

Norm

StVO §2 Abs1 Z2

Rechtssatz

Der Lenker eines Fahrzeuges hat seine Fahrweise derart einzurichten, daß er mit diesem grundsätzlich nur die Fahrbahn benützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073182

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten