Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Die Verständigung von der Zession kann schon erfolgen, bevor die beabsichtigte Zession tatsächlich durchgeführt, dh im Sinne des § 1392 ABGB vom Zessionar angenommen wird. Allerdings hat die Verständigung erst dann rechtliche Wirkung im Sinne des § 1396 ABGB, wenn die Zession später tatsächlich erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0032655Dokumentnummer
JJR_19681106_OGH0002_0070OB00213_6800000_001