RS OGH 1968/11/14 1Ob254/68

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Veröffentlicht am 14.11.1968
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Norm

ABGB §156 Abs2 Ca

Rechtssatz

Das Erfordernis von beweiskräftigen Umständen besteht nur in Ansehung der Kenntnis der Unehelichkeit, nicht aber in Ansehung der Beweise für die Prozeßführung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0048182

Dokumentnummer

JJR_19681114_OGH0002_0010OB00254_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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