RS OGH 1969/3/5 1Ob210/68, 5Ob53/69

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Veröffentlicht am 14.11.1968
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Norm

GBG §61 ff A
GBG §64

Rechtssatz

Guter Glaube schützt den Dritten, der im Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung jener Person gehandelt hat, die den Löschungskläger seinerzeit aus dem Grundbuch verdrängt hat, nur dann, wenn dieser nicht die Ungültigkeit der ihn verdrängenden Einverleibung binnen drei Jahren von jenem Zeitpunkt an geltend macht, in dem um sie beim Grundbuchsgericht angesucht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0060484

Dokumentnummer

JJR_19681114_OGH0002_0010OB00210_6800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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