Norm
EO §7 Abs1 CRechtssatz
Die Bewilligung der Fahrnisexekution auch für alle in Zukunft fällig werdenden Unterhaltsbeträge widerspricht der Vorschrift des § 7 Abs 2 EO. Eine Ausnahme besteht nur nach § 6 Abs 3 LPfG für Unterhaltsexekution auf Arbeitseinkommen oder gleichgestellte Bezüge.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0001106Dokumentnummer
JJR_19681120_OGH0002_0030OB00138_6800000_001