Rechtssatz
Keine Freiwilligkeit, wenn sich der Täter durch die Flucht des Opfers vom Tatort zur Aufgabe seines deliktischen Unternehmens bestimmen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0089870Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2025