Norm
ABGB §863 CVRechtssatz
Erklärt der Übergeber, die Übernehmer sollten das ihm zustehende monatliche Taschengeld "für die Wirtschaft verwenden" und begehrt er in den folgenden 20 Jahren nie mehr dieses Taschengeld, so kann dieses Verhalten nur als Verzicht gewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015886Dokumentnummer
JJR_19681120_OGH0002_0060OB00306_6800000_001