RS OGH 1968/11/21 2Ob347/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1968
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Norm

ABGB §1320 B5
StVO §3

Rechtssatz

Ein Kraftfahrzeug - Lenker braucht nicht damit zu rechnen, daß hinter einer Böschung hervor ein Huhn plötzlich gegen seinen Wagen fliegt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0030221

Dokumentnummer

JJR_19681121_OGH0002_0020OB00347_6800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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