RS OGH 1968/11/26 8Ob290/68, 1Ob41/08y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1968
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Norm

ABGB §312
ABGB §484
ABGB §492

Rechtssatz

Zur Frage der Ersitzung eines Wegerechtes für den Bestandgeber durch Besitzausübung des Bestandnehmers. Verläuft eine Zufahrtsstraße zu einem kleinen Teil über fremden Grund, kann die lange Ersitzung des Fahrweges nicht mit der Begründung bekämpft werden, dass am Anfang der Ersitzungszeit die Straße nur mit einspurigen Fahrzeugen befahren wurde.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 290/68
    Entscheidungstext OGH 26.11.1968 8 Ob 290/68
    EvBl 1969/118 S 181 = MietSlg 20006
  • 1 Ob 41/08y
    Entscheidungstext OGH 06.05.2008 1 Ob 41/08y
    Vgl auch; nur: Zur Frage der Ersitzung eines Wegerechtes für den Bestandgeber durch Besitzausübung des Bestandnehmers. (T1); Beisatz: Hier: Ersitzung eines Wegerechts zu Gunsten eines im Eigentum des Landes stehenden Grundstücks durch Bestandnehmer als Besitzmittler. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0010129

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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