Norm
ABGB §312Rechtssatz
Zur Frage der Ersitzung eines Wegerechtes für den Bestandgeber durch Besitzausübung des Bestandnehmers. Verläuft eine Zufahrtsstraße zu einem kleinen Teil über fremden Grund, kann die lange Ersitzung des Fahrweges nicht mit der Begründung bekämpft werden, dass am Anfang der Ersitzungszeit die Straße nur mit einspurigen Fahrzeugen befahren wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0010129Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008