Norm
ABGB §1063 BRechtssatz
Die einen Kraftfahrzeug - Kauf finanzierende Bank, die nach dem nach redlicher Verkehrsübung auszulegenden Kreditvertrag als Erwerberin des Vorbehaltseigentumes vom Verkäufer diesem den den Kaufpreisrest darstellenden Darlehensbetrag nur gegen Übergabe der Kraftfahrzeug - Papiere auszahlen darf, kann auf Darlehensrückzahlung nur bestehen, wenn sie in der Lage ist, dem Käufer die genannten Papiere, insbesondere den Typenschein, auszufolgen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0038320Dokumentnummer
JJR_19681210_OGH0002_0080OB00302_6800000_001