RS OGH 2021/4/6 1Ob291/68, 5Ob92/70, 4Ob540/78, 5Ob721/80, 1Ob579/83, 2Ob534/84, 7Ob571/87, 2Ob274/0

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Veröffentlicht am 19.12.1968
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Rechtssatz

Ein von krass ungleichen Interessenlagen ausgehendes, in seinen Auswirkungen mit einer eklatanten vermögensrechtlichen Benachteiligung des beklagten Mitteilhabers verbundenes Teilungsbegehren ist zur Unzeit und zum Nachteil des Beklagten erhoben (hier: Bekl. verliert durch Versteigerung des Hauses Wohnung, Kl. behält sie, weil seine Gattin Mieterin ist).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0013322

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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