Norm
ABGB §918 VRechtssatz
Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so kann der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises für die bereits gelieferte Teilmenge seiner Ware verlangen (siehe hiezu auch SZ 5/309).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024083Dokumentnummer
JJR_19690115_OGH0002_0050OB00002_6900000_001