RS OGH 1969/2/11 VIZR240/67

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Veröffentlicht am 11.02.1969
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Norm

ABGB §1295 Ia5
ABGB §1327 C1

Rechtssatz

Eigene Einkünfte der Witwe, von denen sie seit dem Tod ihres Ehemannes keinen Betrag zum gemeinsamen Unterhalt mehr zu leisten braucht, werden nunmehr unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung behandelt.

Veröff: VersR 1969,469 f

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1969:RS0103262

Dokumentnummer

JJR_19690211_AUSL000_0060ZR00240_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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