RS OGH 2013/11/14 3Ob16/69, 7Ob516/76, 2Ob94/97f, 2Ob236/08g, 9ObA6/11i, 2Ob207/12y

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Veröffentlicht am 12.02.1969
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Rechtssatz

Für den Umfang einer Vollmacht ist die Vollmachtsurkunde maßgebend. Die Beweislast für einen bestimmten Umfang der Vollmacht trifft denjenigen, der diesen Umfang für sich in Anspruch nimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0019506

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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