RS OGH 1969/2/12 5Ob336/68

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Veröffentlicht am 12.02.1969
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Norm

nöGVG §1

Rechtssatz

Erwirbt der Treuhänder ein landwirtschaftlich genütztes Grundstück für seinen Treugeber, dann ist zwar nicht der Treuhandvertrag für sich allein, wohl aber in Verbindung mit dem Kaufvertrag genehmigungspflichtig. Der Ankauf von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken durch Treuhänder ist zulässig, aber genehmigungspflichtig.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 336/68
    Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 336/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0066106

Dokumentnummer

JJR_19690212_OGH0002_0050OB00336_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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