Norm
ZPO §411 DRechtssatz
Wenn das Berufungsgericht das Ersturteil, welches auch über den die Klagsforderung übersteigenden Teil der Gegenforderung entschieden hat, mit der Maßgabe bestätigt, dass die Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung nicht zu Recht besteht, liegt keine abändernde Entscheidung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0041252Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011