RS OGH 1969/2/20 1Ob34/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1969
beobachten
merken

Norm

AHG §1 Cc
AHG §1 F

Rechtssatz

Wenn der Bürgermeister und der örtliche Vertreter der Grundverkehrskommission vorerst ihr Einverständnis zu einem Grundstücksverkauf zwischen Dritten geben, in der Sitzung der Grundverkehrskommission sodann jedoch im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens gegenteilig stimmen, so handelt es sich nicht um ein sachwidriges oder gar willkürliches, daher kein rechtswidriges Verhalten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 34/69
    Entscheidungstext OGH 20.02.1969 1 Ob 34/69

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0050076

Dokumentnummer

JJR_19690220_OGH0002_0010OB00034_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten