RS OGH 1969/2/25 8Ob34/69

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Veröffentlicht am 25.02.1969
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Norm

ABGB §923

Rechtssatz

Gewährleistungspflicht des Verkäufers, weil das gelieferte Garn die nach der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungene Eigenschaft, daß es bereits geschrumpft sei, nicht besaß. der Käufer aber nach redlicher Verkehrsübung annehmen konnte, daß diese Eigenschaft vorhanden sei.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 34/69
    Entscheidungstext OGH 25.02.1969 8 Ob 34/69
    Veröff: HS 7322/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024039

Dokumentnummer

JJR_19690225_OGH0002_0080OB00034_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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