Norm
ABGB §923Rechtssatz
Gewährleistungspflicht des Verkäufers, weil das gelieferte Garn die nach der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungene Eigenschaft, daß es bereits geschrumpft sei, nicht besaß. der Käufer aber nach redlicher Verkehrsübung annehmen konnte, daß diese Eigenschaft vorhanden sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024039Dokumentnummer
JJR_19690225_OGH0002_0080OB00034_6900000_001