Norm
ABGB §830 B2bRechtssatz
Steuerliche Nachteile, die ein Erwerber eines kurz vorher gem § 7 MietG instandgesetzten Hauses in Kauf nehmen müßte, können zur Unstichhältigkeit der mit der Möglichkeit einer derartigen Instandsetzung begründeten Unzeiteinrede führen. Die Auswirkungen des Mietrechtsänderungsgesetzes auf den Realitätenmarkt können für sich allein eine Unzeiteinrede nicht mehr begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0013302Dokumentnummer
JJR_19690307_OGH0002_0010OB00027_6900000_001