Norm
AKB §12 Abs1 litaRechtssatz
Für die Abgrenzung zwischen einem Unfallsschaden und einem - von der Kaskoversicherung nicht umfaßten - Betriebsschaden ist entscheidend, ob das Schadensereignis mit Rücksicht auf den Verwendungszweck des Fahrzeuges im allgemeinen oder im Einzelfall dem Betriebsrisiko zugerechnet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0081193Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.06.2016