Norm
StGB §81 Z1 A1Rechtssatz
Auch im Falle der Gefährdung eines zahlenmäßig bestimmbaren Personenkreises kann die Annahme besonders gefährlicher Verhältnisse in Betracht kommen (so schon RZ 1956,58 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0092364Im RIS seit
27.03.1969Zuletzt aktualisiert am
17.11.2023