Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Ein Verhalten eines Rechtsanwaltes, das lediglich den Zweck verfolgt, den Eindruck zu erwecken, der Standeskollege genieße einen schlechten Leumund, verstößt gegen § 2 DSt 1872 (Vorlage einer Ablichtung der Veröffentlichung über die zeitweile Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft, Hinweis auf eingeleitetes, jedoch eingestelltes Strafverfahren).Ein Verhalten eines Rechtsanwaltes, das lediglich den Zweck verfolgt, den Eindruck zu erwecken, der Standeskollege genieße einen schlechten Leumund, verstößt gegen Paragraph 2, DSt 1872 (Vorlage einer Ablichtung der Veröffentlichung über die zeitweile Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft, Hinweis auf eingeleitetes, jedoch eingestelltes Strafverfahren).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055328Dokumentnummer
JJR_19690331_OGH0002_000BKD00056_6800000_001