RS OGH 1969/3/31 Bkd56/68

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Veröffentlicht am 31.03.1969
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Norm

DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Ein Verhalten eines Rechtsanwaltes, das lediglich den Zweck verfolgt, den Eindruck zu erwecken, der Standeskollege genieße einen schlechten Leumund, verstößt gegen § 2 DSt 1872 (Vorlage einer Ablichtung der Veröffentlichung über die zeitweile Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft, Hinweis auf eingeleitetes, jedoch eingestelltes Strafverfahren).Ein Verhalten eines Rechtsanwaltes, das lediglich den Zweck verfolgt, den Eindruck zu erwecken, der Standeskollege genieße einen schlechten Leumund, verstößt gegen Paragraph 2, DSt 1872 (Vorlage einer Ablichtung der Veröffentlichung über die zeitweile Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft, Hinweis auf eingeleitetes, jedoch eingestelltes Strafverfahren).

Entscheidungstexte

  • Bkd 56/68
    Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 56/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055328

Dokumentnummer

JJR_19690331_OGH0002_000BKD00056_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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