Norm
MG §22 Abs1 ARechtssatz
Auch im Falle der Teilkündigung gemäß § 22 Abs 1 MG (nF) ist der Begriff des dringenden Eigenbedarfes unter Anwendung eines strengen Maßstabes zu beurteilen.Auch im Falle der Teilkündigung gemäß Paragraph 22, Absatz eins, MG (nF) ist der Begriff des dringenden Eigenbedarfes unter Anwendung eines strengen Maßstabes zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0069125Im RIS seit
16.04.1969Zuletzt aktualisiert am
29.10.2024