RS OGH 1969/4/16 6Ob88/69

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Veröffentlicht am 16.04.1969
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Rechtssatz

Wird zugleich mit der Einantwortung auch die Auszahlung des Legates verfügt, schadet die Unterlassung der Sicherstellung nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0008226

Dokumentnummer

JJR_19690416_OGH0002_0060OB00088_6900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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