Norm
UWG §9 ARechtssatz
Rechtliches Interesse eines Unternehmers an der alsbaldigen Feststellung, daß dem beklagten Mitbewerber auf Grund des § 9 UWG ein Anspruch auf Unterlassung des Gebrauchs einer bestimmten Unternehmensbezeichnung durch den Kläger nicht zustehe.Rechtliches Interesse eines Unternehmers an der alsbaldigen Feststellung, daß dem beklagten Mitbewerber auf Grund des Paragraph 9, UWG ein Anspruch auf Unterlassung des Gebrauchs einer bestimmten Unternehmensbezeichnung durch den Kläger nicht zustehe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0039145Dokumentnummer
JJR_19690422_OGH0002_0040OB00318_6900000_001