Norm
StGB §3 A1Rechtssatz
Gegen einen rechtmäßigen Angriff, zB in Ausübung einer Amtsbefugnis oder in Ausübung der Notwehr selbst, ist Notwehr nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0089113Im RIS seit
23.04.1969Zuletzt aktualisiert am
02.05.2025