RS OGH 1969/4/24 1Ob82/69

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Veröffentlicht am 24.04.1969
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Norm

ABGB §1393 Ca
MG §17 A

Rechtssatz

Zur Auslegung der in einem Mietvertrag enthaltenen Vereinbarung, der Mieter könne die Mietrechte an einen Dritten abtreten und von diesem eine entsprechende Vergütung des selbst bezahlten Investitionsbeitrages fordern, müsse aber vorher dem Vermieter die Möglichkeit geben, dieses Recht durch Zahlung einer entsprechenden Ablöse zum Erlöschen zu bringen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 82/69
    Entscheidungstext OGH 24.04.1969 1 Ob 82/69
    Veröff: MietSlg 21184

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0032770

Dokumentnummer

JJR_19690424_OGH0002_0010OB00082_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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