Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Zur Auslegung der in einem Mietvertrag enthaltenen Vereinbarung, der Mieter könne die Mietrechte an einen Dritten abtreten und von diesem eine entsprechende Vergütung des selbst bezahlten Investitionsbeitrages fordern, müsse aber vorher dem Vermieter die Möglichkeit geben, dieses Recht durch Zahlung einer entsprechenden Ablöse zum Erlöschen zu bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0032770Dokumentnummer
JJR_19690424_OGH0002_0010OB00082_6900000_001