RS OGH 1969/4/24 1Ob74/69

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Veröffentlicht am 24.04.1969
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Norm

MilchwirtschaftsG §7 ff
KStG 1966 §4 Abs1 Z9

Rechtssatz

Aus der Tatsache der Belastung einer Genossenschaft mit der Körperschaftsteuer für gewinnbringende Nichtmitgliedergeschäfte läßt sich mangels einer entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmung noch keineswegs auf die Berechtigung der Genossenschaft schließen, einem Nichtmitglied eine anteilige Quote der von der Genossenschaft zu leistenden Körperschaftsteuer aufzubürden. Der OGH hat schon in 8 Ob 14/62 und 8 Ob 197/65 ausgesprochen, daß eine Genossenschaft, die zwangsweise gehalten ist, Nichtmitgliedergeschäfte zu tätigen, berechtigt ist, jenen Nichtmitgliedern, mit denen sie zu kontrahieren genötigt ist, wirtschaftliche Lasten aufzuerlegen, die einen gerechten Ausgleich für die von den Mitgliedern zu erbringenden Leistungen darstellen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 74/69
    Entscheidungstext OGH 24.04.1969 1 Ob 74/69
    Veröff: EvBl 1969/394 S 602 = LwBetr 1970,77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0070497

Dokumentnummer

JJR_19690424_OGH0002_0010OB00074_6900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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