Norm
ABGB §366 ARechtssatz
Wer nach § 367 ABGB redlich Eigentum an einem gestohlenen PKW erwirbt, in rechtsirriger Befolgung einer strafgerichtlichen Verfügung jedoch das Fahrzeug sodann dem Bestohlenen übergibt, hat gegenüber letzterem sowohl aus dem Grunde des Eigentums als auch nach § 1431 ABGB einen Rückforderungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0012671Dokumentnummer
JJR_19690430_OGH0002_0060OB00099_6900000_001