RS OGH 1969/4/30 Om5/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1969
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Norm

MSchG §3 Abs1 Z2

Rechtssatz

"Boon" als Marke für Kakao, Schokolade, Kakao-Erzeugnisse, und Schokolade-Erzeugnisse, Zucker, Zuckerwaren, Pralinen und Marzipan zulässig. Es kommt nicht darauf an, ob ein bestimmtes Markenwort in einer Fremdsprache existiert; entscheidend ist allein, ob es den inländischen Verkehrskreisen so vertraut und in seiner Bedeutung so bekannt ist, daß die Beschaffenheitsangabe zwangsläufig erkannt wird und sich ohne weitläufige Gedankenoperationen als Eigenschaft der Ware darstellt.

Veröff: Pat 1969,156 = ÖBl 1969,105

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OPM0002:1969:RS0105411

Dokumentnummer

JJR_19690430_OPM0002_0000OM00005_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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