Norm
MSchG §3 Abs1 Z2Rechtssatz
"Boon" als Marke für Kakao, Schokolade, Kakao-Erzeugnisse, und Schokolade-Erzeugnisse, Zucker, Zuckerwaren, Pralinen und Marzipan zulässig. Es kommt nicht darauf an, ob ein bestimmtes Markenwort in einer Fremdsprache existiert; entscheidend ist allein, ob es den inländischen Verkehrskreisen so vertraut und in seiner Bedeutung so bekannt ist, daß die Beschaffenheitsangabe zwangsläufig erkannt wird und sich ohne weitläufige Gedankenoperationen als Eigenschaft der Ware darstellt.
Veröff: Pat 1969,156 = ÖBl 1969,105
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1969:RS0105411Dokumentnummer
JJR_19690430_OPM0002_0000OM00005_6800000_001