Norm
USchG 1960 §1Rechtssatz
Der Absicht des Unterhaltspflichtigen, mit dem durch die Nichtzahlung von Unterhaltsbeiträgen ersparten Geld ein Heim schaffen bzw eine Existenz für sich und die Kinder aufzubauen, kommt in bezug auf das Tatbild des § 1 USchG keinerlei schuldbefreiende Wirkung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0076595Dokumentnummer
JJR_19690506_OGH0002_0100OS00071_6900000_001