Norm
ABGB §364 Abs2 B4Rechtssatz
Bei der Beurteilung von Einwirkungen von einem benachbarten Kinderspielplatz aus kann das Allgemeininteresse an der Erhaltung eines Kinderspielplatzes nicht völlig vernachlässigt werden und es müssen hinsichtlich der Ortsüblichkeit der Einwirkungen Vergleiche darüber angestellt werden, welchen Störungen Anrainer von Kinderspielplätzen, die von der öffentlichen Hand in anderen Gemeinden erhalten werden, üblicherweise ausgesetzt sind ( vgl Klang in Klang2 II S 172 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0010639Dokumentnummer
JJR_19690508_OGH0002_0010OB00091_6900000_001