RS OGH 1969/5/13 8Ob89/69

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Veröffentlicht am 13.05.1969
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Norm

ABGB §1098 IIb

Rechtssatz

Dem Vermieter steht nicht das Recht zu, dem Mieter zu untersagen, aus der bereits zum Hause führenden Wasserleitung das Wasser auf eigene Kosten in seine Wohnung zu leiten und dort ein WC zu errichten, oder sich die Zustimmung zu diesen Installationen durch Erhöhung des Mietzinses abgelten zu lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024699

Dokumentnummer

JJR_19690513_OGH0002_0080OB00089_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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